Univ.-Prof. PD. Dr. Brigitte Wendl ist die einzige Vertragskieferorthopädin für den Bezirk Voitsberg. Das heißt, sofern die unten angeführten Kriterien erfüllt sind, entstehen für Sie als Patient keine Kosten!
Wer bekommt die Gratis-Spange?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Korrektur ausgeprägter Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen, wenn diese bei Vertragskieferothopäden durchgeführt werden.
Die kostenfreie Zahnspange gibt es für Kinder und Jugendliche, bis zum 18. Lebensjahr, mit einer schweren Fehlstellung. Diese Fehlstellung wird nach einer fünfstelligen Skala bewertet. Die Einstufung nach Schweregrad der Fehlstellung erfolgt nach dem IOTN Index. Dieser ist ein klinischer Index zur Einschätzung der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit (Richmond).
Grad 1: keine Behandlungsnotwendigkeit
Grad 2: geringe Anomalie, keine Behandlungsnotwendigkeit
Grad 3: grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit
Grad 4: Behandlungsnotwendigkeit
Grad 5: Behandlungsnotwendigkeit
Die Feststellung des Schweregrades erfolgt vom Kieferorthopäden oder einem spezialisierten Zahnarzt.
Es werden grundsätzlich 2 Behandlungsphasen unterschieden:
Die Behandlung wird von den Krankenkassen für drei Jahre finanziert. Bezahlt wird eine Standardbehandlung mit Metall-Brackets.
Kinder mit Schweregrad 3 bekommen weiterhin den abnehmbaren Zuschuss von den Krankenkassen.
Werden alle Zahnärztinnen/alle Zahnärzte diese neue Leistung anbieten?
Nur qualifizierte Zahnärztinnen/Zahnärzte dürfen diese Leistung anbieten. Die Krankenkassen überprüfen gemeinsam mit der Zahnärztekammer, welche Bewerberinnen/Bewerber
über die vorgesehene Qualifikation verfügen.
Bei diesen Vertragskieferorthopäden werden die Kosten zu 100% von den Versicherungsträgern übernommen.
Die Vertragskieferorthopädin für den Bezirk Voitsberg ist Frau Univ.-Prof. PD. Dr. Brigitte Wendl, Schulstraße 80, Edelschrott.
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