Vertragskieferorthopädin für alle Kassen

Gratiszahnspange – für Kinder mit schweren Fehlstellungen (Schweregrad 4 & 5 bei einer 5 stufigen Einteilung) wird diese ab dem 1. Juli 2015 in unserer Ordination angeboten.

 

Univ.-Prof. PD. Dr. Brigitte Wendl ist die einzige Vertragskieferorthopädin für den Bezirk Voitsberg. Das heißt, sofern die unten angeführten Kriterien erfüllt sind, entstehen für Sie als Patient keine Kosten!

Wer bekommt die Gratis-Spange?

 

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Korrektur ausgeprägter Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen, wenn diese bei Vertragskieferothopäden durchgeführt werden.

Die kostenfreie Zahnspange gibt es für Kinder und Jugendliche, bis zum 18. Lebensjahr, mit einer schweren Fehlstellung. Diese Fehlstellung wird nach einer fünfstelligen Skala bewertet. Die Einstufung nach Schweregrad der Fehlstellung erfolgt nach dem IOTN Index. Dieser ist ein klinischer Index zur Einschätzung der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit (Richmond).

Grad 1: keine Behandlungsnotwendigkeit

Grad 2: geringe Anomalie, keine Behandlungsnotwendigkeit

Grad 3: grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit

Grad 4: Behandlungsnotwendigkeit

Grad 5: Behandlungsnotwendigkeit

Die Feststellung des Schweregrades erfolgt vom Kieferorthopäden oder einem spezialisierten Zahnarzt.

 

Es werden grundsätzlich 2 Behandlungsphasen unterschieden:

 

  1. Interzeptive Behandlung: darunter versteht man eine frühe Korrektur einer Fehlstellung (Kreuzbisse, stark vorstehende Schneidezähne, Durchbruchsstörungen etc.), die eine möglichst normale Weiterentwicklung des Gebisses ermöglichen soll. Die Therapiekosten werden bei IOTN 4 und 5 Fällen sowie bei bestimmten Indikationen von den Krankenkassen übernommen.
  2. Die kieferorthopädische Hauptbehandlung: betrifft Patienten mit Schweregrad 5 oder 4 zwischen dem 12. und 18.Lebensjahr.


Die Behandlung wird von den Krankenkassen für drei Jahre finanziert. Bezahlt wird eine Standardbehandlung mit Metall-Brackets.
 

Kinder mit Schweregrad 3 bekommen weiterhin den abnehmbaren Zuschuss von den Krankenkassen.

 

Werden alle Zahnärztinnen/alle Zahnärzte diese neue Leistung anbieten?

 

Nur qualifizierte Zahnärztinnen/Zahnärzte dürfen diese Leistung anbieten. Die Krankenkassen überprüfen gemeinsam mit der Zahnärztekammer, welche Bewerberinnen/Bewerber über die vorgesehene Qualifikation verfügen.
Bei diesen Vertragskieferorthopäden werden die Kosten zu 100% von den Versicherungsträgern übernommen.

 

Die Vertragskieferorthopädin für den Bezirk Voitsberg ist

Frau Univ.-Prof. PD. Dr. Brigitte Wendl

Tagbaustraße 4, 8582 Rosental a. d. Kainach

Telefon

03142 88984

Um Ihre Wartezeiten gering zu halten, bitten wir um telefonische Voranmeldung

 

Anschrift

Tagbaustraße 4

8582 Rosental a. d. Kainach

 

Ordinationszeiten

Mo  08:00 - 13:00

Di   14:00 - 19:00

Mi   08:00 - 19:00

Do  08:00 - 19:00

Fr   14:00 - 18:00

 

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